Arbeitsvertrag
Alles was du wissen musst
Der Arbeitsvertrag ist ein ganz wichtiges Schriftstück. Es gibt einzelne Faktoren, auf die ein solcher Vertrag aufbaut. Welche das sind, erfährst du im folgenden Beitrag.
Was beinhaltet der Arbeitsvertrag?
Die Vertragsparteien müssen mit Anschrift genannt sein
Wer ist der Arbeitgeber? Wer der Arbeitnehmer? Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen mit vollständigen Namen und vollständiger Adresse im Arbeitsvertrag aufgeführt sein.
Der Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der erste Arbeitstag wird mit Datum festgelegt.
Der Arbeitsort
Die Anschrift der Firma ist in vielen Fällen auch der Arbeitsort. Der Arbeitsort ist der Ort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verbringt. In bestimmten Branchen wird hier auch ein Wechsel des Arbeitsortes hinterlegt.
Die genaue Tätigkeit
Hierbei spricht man von einer sogenannten Positionsbezeichnung. Die einzelnen Aufgaben sollten eindeutig beschrieben sein. Die zu leistende Arbeit muss genau aufgelistet werden.
Arbeitszeit und Überstunden
Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn der Arbeit bis zum Ende inklusive Ruhepausen. Die Wochenarbeitszeit wird festgelegt und beträgt üblicherweise 35 bis 40 Wochenstunden. Laut Arbeitsrecht beträgt die maximale Arbeitszeit acht Stunden pro Tag.
Das Gehalt inklusive Sonderzahlungen
Das Gehalt findet sich als Monats- oder Jahresbeitrag brutto oder als Stundenlohn wieder. Neben dem Grundgehalt sind Zulagen und diverse Prämien angeführt. Auch die Fälligkeit des Lohns ist in diesem Punkt des Arbeitsvertrages verankert.
Die Probezeit
Die meisten Arbeitsverträge stützen sich auf eine Probezeit. Eine maximale Probezeit beträgt 6 Monate. In dieser Zeit gibt es verkürzte Kündigungsfristen.
Urlaub, Krankheit und Verhinderung
Dem Arbeitnehmer steht Erholungsurlaub zu. Dieser wird in Tagen angegeben und muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei Krankheit wird in der Regel auf die Entgeltfortzahlung hingewiesen.
Die Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist legt die Zeitspanne fest, die zwischen Kündigungserklärung und tatsächlichem Ende des Arbeitsverhältnisses liegt. An diese Frist müssen beide Parteien sich halten.
Diverse Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Auch sie finden sich in der Nachweispflicht eines Arbeitsvertrages wieder und sind exakt angeführt.