Wechsel des Arbeitsplatzes – So gelingt er!

Arbeitsplatzwechsel – Was noch vor dreißig Jahren undenkbar war, kommt heute immer häufiger vor – Arbeitnehmer wechseln ständig ihren Arbeitsplatz. Dafür gibt es viele Gründe. Für junge Menschen eröffnet es die Möglichkeit schnell neue Fähigkeiten zu erlernen und die Karriereleiter zügig nach oben zu klettern. Doch egal, aus welchem Grund Sie Ihren gewohnten Arbeitsbereich verlassen, es werden Fragen nach dem Resturlaub, Kündigungsschreiben oder auch Kündigungsfristen zu klären sein.

Betrachten wir im ersten Schritt einmal, warum es überhaupt zu einem Arbeitsplatzwechsel kommen kann.

  • Sie möchten eine neue Herausforderung oder Sie sind mit dem derzeitigen Aufgabengebiet oder dem Arbeitsklima einfach nicht mehr zufrieden.
  • Die Weiterentwicklung in Ihrem derzeitigen Unternehmen ist nicht mehr gegeben und Sie möchten nicht länger auf der Stelle treten, sondern Ihre Karriere wieder ankurbeln.
  • Es erfolgt auch nach mehreren Gesprächen keine Gehaltsanpassung.
  • Die Entlohnung ist in der letzten Zeit nicht erhöht worden, dafür wachsen Ihr Aufgabengebiet und Ihre Verantwortung aber ständig.
  • Eine wachsende Unzufriedenheit führt dazu, dass Sie immer wieder wegen Krankheit ausfallen? Auch dann sollten Sie Ihren Job und Ihre Zufriedenheit etwas näher betrachten.
  • Die Arbeit, die Ihnen zugewiesen wird, entspricht nicht Ihren Qualifikationen.
  • Häufige Überstunden führen dazu, dass Ihr Privatleben auf der Strecke bleibt.

Was geschieht mit Ihrem Urlaubsanspruch bei einem Arbeitsplatzwechsel?

Ihr Urlaubsanspruch besteht, auch wenn Sie das Unternehmen wechseln. Dennoch sind die Art und Weise, wie der Urlaubsanspruch abgegolten wird, sehr unterschiedlich. So können Sie die restlichen Urlaubstage zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen und somit früher das Unternehmen verlassen. Oder diese werden Ihnen dem letzten Gehalt ausgezahlt. In beiden Fällen sprechen Sie vorher mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung. Nur so können Sie sicherstellen, dass man in Ihrem Sinne entscheidet. Wie viele Tage Urlaub Ihnen zustehen, werden Sie immer in Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag finden können.

Auch die Tatsache, wann Sie einen Wechsel des Arbeitsplatzes vornehmen, spielt hier eine wichtige Rolle. Bei einem Wechsel im ersten Halbjahr können Sie Ihren nicht genommenen Urlaub bei Ihrem neuen Arbeitgeber beanspruchen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall einen Nachweis Ihrer Urlaubstage bei Ihrem alten Arbeitgeber beantragen. Wer hingegen das Unternehmen im zweiten Halbjahr wechselt, der kann seinen vollen Urlaubsanspruch bei seinem alten Arbeitgeber geltend machen.

Wie sieht ein korrektes Kündigungsschreiben aus?

Auch bei einer Kündigung müssen Sie sich an einige Punkte halten, damit diese auch wirklich rechtsgültig ist. Wir zeigen Ihnen die Fakten auf, die ein Kündigungsschreiben zwingend enthalten muss.

  1. Empfänger-Daten und Absender-Daten müssen, genauso wie das korrekte Datum, auf der Kündigung zu lesen sein. Das Datum ist hier so wichtig, weil Sie damit die Fristwahrung dokumentieren.
  2. In der Betreffzeile sollte klar das Wort Kündigung zu lesen sein, vorzugsweise ergänzt mit Ihrer Personalnummer.
  3. Im ersten Satz sollte dann stehen, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag, der am TT.MM.JJJJ geschlossen wurde, fristgerecht zum TT.MM.JJJJ kündigen. (Kündigungsfristen können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen)
  4. Fordern Sie im Kündigungsschreiben ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an und bitte Sie darum, alle Unterlagen an die obige Adresse zu senden.
  5. Auf keinen Fall dürfen Sie die Unterschrift unter Ihrem Schreiben vergessen.
  6. Keine Pflicht, aber Sie können damit Größe beweisen. Bedanken Sie sich für die Jahre der guten Zusammenarbeit.
  7. Eine Kündigung können Sie entweder persönlich überreichen sich die Abgabe dokumentieren lassen, oder Sie schicken die Kündigung per Einschreiben.