Bewerbungsunterlagen vollständig

Nichts vergessen?

Bevor Sie sich für einen Job bewerben, sorgen Sie für vollständige Bewerbungsunterlagen. Aber was gehört alles hinein, damit sie auch vollständig sind? Als Grundvoraussetzung für jede Bewerbung gilt, die passenden Unterlagen vollständig vorlegen zu können. Denn nur so kann sich der Personal- oder Firmenchef auch ein eigenes Bild von Ihrem beruflichen Profil machen.

In der Regel zeigt die Stellenanzeige bereits auf, welche Unterlagen genau gefordert werden. Darum ist es für Sie immer wichtig, dass Sie die Stellenanzeige genau studieren. Ist in der Stellenanzeige nichts vermerkt, besteht eine Bewerbung aus folgenden Bestandteilen:

  • das Deckblatt
  • das Anschreiben
  • der Lebenslauf
  • wichtige Zeugnisse (der höchste schulische Abschluss ist dabei ausschlaggebend)
  • Nachweis über Qualifizierungen und Zertifikate (die für die ausgeschriebene Stelle von Bedeutung sind)
  • mögliche Empfehlungen

Die bekannte Aufforderung: Senden Sie uns Ihre vollständige Bewerbung!

Eine vollständige Bewerbung baut auf die oben angeführten einzelnen Bewerbungsunterlagen auf. Denn nur so kann sich das Unternehmen ein entsprechendes Bild über die einzelnen Bewerber machen. Entscheidend ist es – nur solche Unterlagen vorzulegen –  die auch tatsächlich gefordert sind. Denn kein Firmen- oder Personalchef möchte in einer Bewerbungsmappe blättern, die sich unendlich zeigt. Darum gibt es Unternehmen, die bereits explizit auflisten, welche Unterlagen von den Bewerbern gefordert werden.

Die 10 Jahres Klausel darf beachtet werden

Es darf darauf geachtet werden, dass die beigelegten Arbeitszeugnisse nicht älter als 10 Jahre sind. Auch der Schulabschluss sollte nicht zu lange zurückliegen. Hier wenden Sie ebenfalls die goldene Regel von 10 Jahren an. Liegt ein Abschluss länger zurück, gehört er nicht in die Bewerbungsmappe.

Die jeweiligen Anforderungen des Unternehmens berücksichtigen

Bei der vollständigen Bewerbung ist immer darauf Acht zu geben, was in der ausgeschriebenen Stellenanzeige gefordert wird. Fügen Sie nur Qualifizierungen und Zertifikate in der Bewerbungsmappe ein, mit denen das Unternehmen einen Nutzen verbindet. Das Gleiche gilt für Zeugnisse und eventuelle Empfehlungen. All diese Unterlagen wählen Sie so aus, dass das Personalbüro erkennt, dass Sie ein geeigneter Kandidat für die zu besetzende Stelle sind.

Welche Unterlagen gehören nicht in die Bewerbungsmappe?

  • Nachweise über Qualifizierungen, die für die Stellenausschreibung keinen oder nur wenig Einfluss haben.
  • Die Dissertation in der vollständigen Fassung.
  • Diverse Pressemeldungen oder Veröffentlichungen.
  • Innerbetriebliche Leistungsbewertungen haben in einer Bewerbungsmappe nichts zu suchen. Egal, um welches Unternehmen es sich handelt. Denn eine solche Bewertung bezieht sich immer auf interne Belange. Sie sind in der Regel streng vertraulich.
  • Arbeitsproben gehören nur auf Wunsch in die Bewerbungsmappe.

Welche Unterlagen müssen sich in den Bewerbungsunterlagen einfinden?

Das Deckblatt:

Dieses ist nicht zwingend notwendig, aber die Bewerbungsmappe wirkt mit einem stimmig designten Deckblatt um vieles attraktiver und weckt das Interesse, um mehr über den jeweiligen Bewerber zu erfahren.

Das Anschreiben:

Es gibt in klaren Worten wieder, warum gerade Sie sich bewerben. Gerne wird es als das Herzstück einer jeden Bewerbung angesehen. Das Anschreiben baut auf einen informativen, formellen und höflichen Schreibstil auf, der sich kurz hält und vor Motivation für den neuen Job strotzt. Das Anschreiben sollte so formuliert sein, dass ein Bezug zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht.

Der Lebenslauf:

Er darf eine tabellarische Gestaltung finden, denn so ist eine gute Strukturierung sichergestellt. Der Lebenslauf darf sich auf das Wichtigste beschränken und Relevantes darf noch einmal hervorgehoben werden, damit es umgehend ins Auge sticht. Er darf knapp, informativ und interessant gehalten sein, dafür müssen maximal 2 A4-Seiten reichen. Die einzelnen Lebensstationen einfach nur aufzuschreiben, das ist zu wenig.

Wichtige Zeugnisse:

Von seinen Fähigkeiten überzeugen zu können, darauf kommt es an. Wichtige Zeugnisse finden sich als passendes PDF Format wieder. Dabei sollten die Bewerber nur auf die neuesten Zeugnisse zurückgreifen, die nicht älter als 10 Jahre sind. Das neueste Zeugnis darf den ersten Platz in der Reihung finden.

Nachweis über Qualifizierungen und Zertifikate:

Die Priorität darf dabei immer abgewogen werden. Besonders Nachweise zu gewünschten Fähigkeiten gehören auf jeden Fall in die Bewerbungsmappe.

Empfehlungen:

Sie sind kein Muss, können aber auch von den Fähigkeiten des jeweiligen Bewerbers überzeugen, wenn sie dem entsprechen, was das Unternehmen fordert.

Das Foto für die Bewerbung

Ein Bewerbungsfoto ist ein Pluspunkt bei der Bewerbung. Jedem ist doch der berühmte Spruch: „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte bekannt“. Dieser Spruch zeigt auch Wirkung bei einer Bewerbung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Bewerbungsfoto immer aktuell ist und einen guten Eindruck hinterlässt.

Seit dem Jahr 2006 ist es keine Pflicht mehr, ein Foto beizulegen. Das besagt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dennoch nutzen viele Bewerber die Chance, die Bewerbung mit Foto individueller zu gestalten und das ist gut so.  Denn mit einem Foto wird jede Bewerbung einen Tick persönlicher. Das Interesse an der Bewerbung ist mit einem Foto auch viel schneller geweckt. Ein kurzer Blick auf das Foto und schon ist die Aufmerksamkeit gegeben.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen sind keine Seltenheit

Denn viele Bewerber sind dazu verleitet, nur ein Anschreiben abzuschicken. Aber nur sehr selten ist dieses so ansprechend, dass das Personalbüro dazu bereit ist, nachzufragen, um zu weiteren Unterlagen des Bewerbers zu kommen.

Die vollständige Bewerbung darf als Visitenkarte angesehen werden

Eine vollständige Bewerbung gilt als Visitenkarte auf dem Weg zum neuen Job. Indem Sei die Bewerbung lückenhaft vorlegen, riskieren Sie die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Der erste Schritt in Richtung neuen Job ist also damit gesetzt – seine Bewerbungsunterlagen vollständig vorzulegen.