Kündigungsfristen – Was ist dabei zu beachten gibt!

Kündigungsfristen sind im Gesetz verankert und beinhalten in der Regel einen Zeitraum von vier Wochen. Die Kündigung kann entweder zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats erfolgen. Welcher Zeitpunkt für Sie infrage kommt, müssen Sie immer Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Allerdings gibt es einige Faktoren, die diese gesetzliche Kündigungsfrist ändern können. Das hat unter anderem folgende Gründe. Sie befinden sich noch in der Probezeit oder aber Sie sind schon viele Jahre im Unternehmen. Doch auch andere Ausnahmen, wie in kleinen Betrieben oder bei tariflichen Besonderheiten, werden immer mal wieder in einem Arbeitsvertrag festgehalten.

Wer seine Kündigungsfristen erfahren möchte, der muss im ersten Schritt seinen Arbeitsvertrag genau lesen. Zusätzlich sind Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Doch nicht immer sind die festgehaltenen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag auch rechtsgültig und können dann von Ihnen hinterfragt werden. Bestehen berechtigte Zweifel lohnt sich die Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Ferner müssen Sie bedenken, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen immer für eine ordentliche Kündigung gelten und im Falle einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung nicht eingehalten werden müssen. Sollten Sie wegen einer beruflichen Neuorientierung das Unternehmen verlassen wollen, dann können Sie immer noch zu einem Aufhebungsvertrag greifen. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung zu Unrecht aus, dann haben Sie als Arbeitnehmer das Mittel einer Kündigungsschutzklage.