Mitarbeiterkontrolle – Warum und wie?
Mitarbeiterkontrolle ist notwendig und auch sinnvoll, wenn sie richtig durchgeführt wird und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter dabei nicht verletzt werden. Während der Arbeitszeiten ist der Arbeitnehmer in der Bringschuld und muss seine vertraglich geregelte Arbeit verrichten. Natürlich möchten Sie als Arbeitgeber dann auch sicherstellen, dass die Arbeitszeit im Sinne des Unternehmens genutzt wird.
Doch welche Möglichkeiten der Mitarbeiterkontrolle haben Sie als Arbeitgeber?
Eines vorweg: in Deutschland ist es durchaus anerkannt, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, um die Arbeitsprozesse und auch so etwas wie die Geheimhaltung sicherzustellen. Und doch ist Kontrolle nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich. So müssen Sie als Arbeitgeber beachten, dass die Menschenwürde nicht angetastet wird und die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet ist. Setzen Sie also eine Videoüberwachung, Internetprotokolle oder Mitschnitte von Telefonaten als Kontrolle ein, dann informieren Sie Ihre Mitarbeiter darüber. Das ist Ihre Pflicht.
Halten wir also fest: egal, welchen Schritt Sie unternehmen werden, Sie müssen für jeden Vorgang eine schriftliche Genehmigung des Arbeitnehmers haben. Entweder Sie lassen sich dies direkt im Arbeitsvertrag unterzeichnen oder in einer Betriebsvereinbarung.
Allerdings sollten Sie trotz Unterschrift immer die Vorschriften im Auge behalten. Selbst wenn der Mitarbeiter einer Videoüberwachung zugestimmt hat, darf diese nicht im Bereich von Duschen oder Toiletten durchgeführt werden. Abgesehen davon, dass dies ein rechtlicher Verstoß ist, würde sich hier auch die Frage stellen, was genau Sie dort kontrollieren möchten.
Auch wenn in Zeiten guter technischer Möglichkeiten vieles möglich ist und das meiste sogar unerkannt geschehen könnte, sollten Sie bei aller Kontrolle auch die Vertrauensbasis nicht vergessen. Kontrolle bekommen Sie auch durch persönliche Gespräche, durch das Einsehen von Zahlen, Daten und Fakten. Auch das Anfordern einer täglichen Status-Nachricht kann für Sie eine Sicherheit darstellen und schränkt den Mitarbeiter in keiner Weise ein.
Fazit: Kontrolle sollte immer so gering wie möglich, aber so gründlich wie nötig durchgeführt werden. Alternativ können Sie Ihre Mitarbeiter immer in den Kontrollprozess mit integrieren und die Wichtigkeit Ihres Tuns erläutern. Kein Mitarbeiter möchte sich kontrollieren lassen. Dennoch ist jedem Mitarbeiter bewusst, dass Sie als Arbeitgeber auch Ihre Pflichten ausüben müssen.