So bekommen Sie was Sie wollen! Die Gehaltsverhandlung

Die Überlegung, was man in einer Gehaltsverhandlung verlangen darf, fällt vielen Bewerbern nicht leicht. Sei es nun, weil sie sich selbst schwer einschätzen können oder ihren Marktwert nicht kennen. Wie viel Gehalt also darf man verlangen?

Wird in einer Stellenanzeige die Angabe der Gehaltsvorstellung ausdrücklich gewünscht, gibt man diese am besten auch an. Beinhaltet die Stellenanzeige nicht ausdrücklich die Angabe eines Gehaltswunschs, muss sich dazu in der Bewerbung nicht geäußert werden. In einer Gehaltsverhandlung ist zu unterscheiden zwischen der Angabe des letzten Gehalts und der zukünftigen Gehaltsvorstellung. Wichtig ist es, sich über den eigenen Marktwert im Klaren zu sein.

Beispielsweise erhält eine Vorstandsassistentin in einem großen Unternehmen ein Jahresgehalt von 60.000 Euro. Wenn sie sich nun beruflich verändern möchte, beim Gehalt aber keine Einbußen hinnehmen will, ist es sinnvoll, dieses Jahresgehalt in der Bewerbung zu nennen. Das gibt dem möglichen neuen Arbeitgeber die Möglichkeit zu erkennen, ob die Gehaltsvorstellung in den Gehaltsrahmen des Unternehmens passt.

In einem anderen Beispiel erhält ein Software-Entwickler aufgrund der schlechten Ertragslage des Unternehmens ein Gehalt, das deutlich unter dem marktüblichen Gehalt liegt. In diesem Fall sollte der Software-Entwickler sein bisheriges Gehalt in der Bewerbung nicht angeben, weil er sich sonst unter Wert verkaufen wurde.

Grundsätzlich gilt in den meisten Fällen: Bewirbt sich ein Arbeitnehmer aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, möchte dieser sich nicht nur beruflich, sondern auch finanziell verbessern. Zwischen 10 und 20 Prozent mehr als das jetzige Gehalt wären als Grundlage angemessen.

Ist ein Jahresgehalt anzugeben, kann das folgendermaßen formuliert werden: “Meine Gehaltsvorstellung liegt bei einem jährlichen Bruttogehalt von …”.

Für Berufseinsteiger oder Wiedereinsteiger nach einer Familienpause, ist die Angabe des Gehaltswunsches ungleich schwieriger. In diesem Fall können eine Recherche im Internet, eine Anfrage bei Gewerkschaften oder veröffentlichte Gehaltsspiegel in Zeitungen und Fachmagazinen weiterhelfen.