Abmahnung – Wie ist vorzugehen?

Was ist eine Abmahnung und wie gehe ich damit um? Hier kommt die Antwort.

Verletzt ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten, darf der Arbeitgeber ihm eine Abmahnung erteilen. Diese hat den Zweck, den Arbeitnehmer zu warnen, dass ihm, wenn er seinen vertraglichen Pflichten weiterhin nicht nachkommt, die Kündigung drohen könnte.

Andererseits gibt sie dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Die Gründe für eine Abmahnung liegen zum einen in einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Mitarbeiters, beispielsweise wenn er die Arbeit verweigert, ungenehmigt den Urlaub antritt, Kollegen sexuell belästigt, bei Schwarzarbeit oder dem Begehen von Straftaten. Aber auch die sogenannten Nebenpflichten wie Pünktlichkeit, sorgsamer Umgang mit Material sowie das Verhalten gegenüber Kollegen fallen darunter.

Wann eine Abmahnung nicht in Betracht kommt

Im Gegensatz dazu kommt das Abmahnen von Arbeitnehmern im Falle von nicht steuerbarem Verhalten wie krankheitsbedingten Fehlzeiten, Leistungsmängeln, die auf einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beruhen nicht in Betracht. Gleichermaßen sind Bagatellverstöße, wie beispielsweise eine einmalige Verspätung, kein Grund, um einen Angestellten abzumahnen. Ist der Arbeitnehmer alkoholabhängig oder aus anderen krankheitsbedingten Gründen nicht in der Lage, sein Fehlverhalten einzusehen, ist eine Abmahnung unzulässig.

Werden dem Arbeitnehmer unwahre Beschuldigungen zur Last gelegt, muss er diese nicht hinnehmen. Dagegen darf er sich durchaus zur Wehr setzen. Hier hat der Arbeitnehmer einige Möglichkeiten. Er hat beispielsweise das Recht, sich zu beschweren und einen Antrag auf Rücknahme und Entfernung der Beschuldigungen aus der Personalakte zu stellen, eine Gegendarstellung zu verfassen oder den Betriebsrat um Hilfe zu bitten. Letztendlich besteht noch die Möglichkeit, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

Die Funktionen der Abmahnung

Grundsätzlich wird mit einer Abmahnung ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten festgehalten. In der Regel erteilt der Arbeitgeber sie in schriftlicher Form und hinterlegt sie außerdem in der Personalakte. Auch das mündliche Aussprechen einer Abmahnung ist möglich.

Des Weiteren dient die als Hinweis für den Mitarbeiter. Sie zeigt diesem sein Fehlverhalten auf und  weist ihn darauf hin, dass der Arbeitgeber Verstöße nicht duldet.

Eine Abmahnung erfüllt eine Warnfunktion, da sie in der Regel immer vor einer Kündigung erteilt wird. Sie sagt aus, dass eine Kündigung folgen könnte, falls sich das Fehlverhalten wiederholt. Damit räumt man dem Arbeitnehmer eine Chance ein, sein Fehlverhalten zu korrigieren.

 

Weitere interessante Infos wie z.B.:
· Wann sind Abmahnungen ungültig?
· Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten: Was kann ich tun?
finden Sie unter folgendem Link: Abmahnung.org